Verkehrsrecht

Im Berich Verkehrsrecht werden von mir alle Rechtssachen bearbeitet, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs stehen.
Im Einzelnen sind es hauptsächlich:
  • Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr (Geldbuße, Punkte in Flensburg, Fahrverbot u.ä.)

Ordnungswidrigkeiten 

  • Verteidigung bei Straftaten im Verkehr  (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht u.ä.)    

Alkoholdelikte

  • Durchsetzung (Regulierung) von Schadensers-atzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprü-chen nach Verkehrsunfällen.

Unfallregulierung

  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen aus Kauf/Verkauf sowie Reparatur von Fahrzeugen.

Vertragsansprüche

    

Ein Unfall - was tun? 

1. Sofort anhalten.

Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben (Ausnahme nur in Notfällen). Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt. Darüber hinaus wird der Unfallfluchtige regelmäßig als zum Führen eines Fahrzeugs als ungeeignet angesehen und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.

2. Unfallort sichern. 

Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Bei einem geringfügigen Unfall (Sachschaden bis etwa 500,00 Euro) unverzüglich an den Straßenrand fahren, sofern dadurch nicht Unfallspuren verwischt werden. 


3. Erste Hilfe leisten.

Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten. Das Unterlassen von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann als unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Um richtig Hilfe leisten zu können, sollte der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. 


4. Notfallmeldung. 

Bei einer Notfallmeldung die 3 W beachten:
- Wer meldet den Unfall? (Name)
- Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen)
- Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)

 

5. Beweise sichern / Polizei rufen. 

Zunächst sollten Beweise gesichert werden. Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten und auch möglicher Unfallzeugen notieren. Nach Möglichkeit Fotos machen.


6. Kein Schuldanerkenntnis abgeben. 

Am Unfallort sollte man keine vorschnellen Angaben zum Unfallhergang machen. Unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schriftstücks vollständig verstanden zu haben. Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Sie können sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. 

 

7. Schadensfeststellung. 

So schnell wie möglich müssen Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug feststellen lassen. Dies kann durch jede Fachwerkstatt z.B. in Form eines Reparaturkostenvoranschlags erfolgen. Übersteigt der Schaden jedoch die Bagatellgrenze (500-700 EUR), sollte die Schadensfeststellung ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger vornehmen.   

8. Versicherung. 

Der Unfallverursacher sollte umgehend seine eigene Haftpflichtversicherung informieren. Auch wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat, empfiehlt es sich, die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall zu unterrichten, damit sie bei Anfragen durch die Gegenseite vorbereitet ist. 

9. Schadensregulierung. 

Es ist verständlich, dass die Versicherung des Unfallverursachers bemüht sein wird, eigene Kosten möglichst niedrig zu halten. Dies widerspricht leider oft den Interessen des geschädigten. Will man daher Rechtsnachteile und finanzielle Einbußen vermeiden, sollte man sich nach einem Unfall an einen Rechtsan-walt mit dem Tätigkeitsereich Verkehrsrecht wenden.