Arbeitsrecht

 

Der Bereich Arbeitsrecht umfasst Rechtsfragen, welche die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen.

Ob eine ungerechtfertigte Kündigung oder Abmahnung, ob fällige Lohnansprüche oder Abfindung... Ihren Auftrag vorausgesetzt - bin ich Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Kündigungsschutz

Aber auch konfliktfreie rechtliche Angelegenheiten wie z.B. Entwurf von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen usw. können Gegenstand meiner Tätigkeit sein.

Gekündigt - was tun?

 

Eine Vielzahl von  arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen hält der rechtlichen Überprüfung durch ein Arbeitsgericht nicht stand. Dies bedeutet, dass der gekündigte Arbeitnehmer im Erfolgsfalle seinen Arbeitsplatz weiter behält, oder (bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen) eine entsprechende Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes zugesprochen bekommt. Beides ist offensichtlich besser, als eine Kündigung (manchmal sogar eine fristlose) hinzunehmen und dadurch womöglich auch noch Sanktionen der Agentur für Arbeit auszulösen.

 

   Wichtiger Hinweis!

Um gegen eine unberechtigte Kündigung vorgehen zu können, muss ein gekündigter Arbeitnehmer in der Regel die dreiwöchige Frist des § 4 Kündigungsschutzgestzes beachten. Diese Frist wird ab dem Tag des Kündigungszugangs berechnet! und nicht ab dem letzten Arbeitstag, wie manche glauben.


   Wichtiger Hinweis!

Eine Besonderheit des arbeitsrechtlichen Gerichtsprozesses besteht darin, dass jede Partei - unabhängig von ihrem Obsiegen oder Unterliegen im Prozess - jeweils eigene (Rechtsanwalts-)Kosten trägt.  Aus diesem Grund ist eine Rechtsscutzversicherung, die die Rechtsverfolgungskosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens übernimmt, besonders empfehlenswert.

Der Rechtssuchende, der keine Rechtsschutzversicherung hat und deswegen die Kosten einer Rechtsberatung und sonstiger rechtlicher Hilfe scheut, sei auf die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse hingewiesen (Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe).